Ist nur ein Betriebsleiter bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Betriebsleiter bestellt, vertreten zwei gemeinsam.
Gegenstand
Der Eigenbetrieb hat die Aufgabe, das im Gemeindegebiet anfallende Abwasser nach Maßgabe der Satzung über öffentliche Abwasserentsorgung und über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben den Grundstückseigentümern abzunehmen, zu sammeln, zu reinigen und schadlos abzuleiten. Er kann sich auf Grund von Vereinbarungen dazu verpflichten, das Abwasser von außerhalb des Gemeindegebietes gelegenen Grundstücken zu beseitigen. Der Eigenbetrieb betreibt alle diesen Betriebszweck fördernden oder ihn wirtschaftlich berührenden Geschäfte. Der Eigenbetrieb hat die Verzinsung des Eigenkapitals zu erwirtschaften.