Ist nur ein Betriebsleiter bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Betriebsleiter bestellt, vertreten zwei gemeinsam.
Gegenstand
Der Eigenbetrieb versorgt das Gemeindegebiet mit Wasser. Er kann aufgrund Vereinbarungen sein Versorgungsgebiet auf andere Gemeinden/Städte ausdehnen oder Abnehmer außerhalb des Gemeindegebietes mit Wasser beliefern. Der Eigenbetrieb betreibt alle diesen Betriebszweck fördernden oder ihn wirtschaftlich berührenden Geschäfte. Der Eigenbetrieb erzielt keinen Gewinn.