| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Die persönlich haftende Gesellschafterin hat die Befugnis, auch für die jeweiligen Geschäftsführer, bei allen Rechtsgeschäften mit der Kommanditgesellschaft und mit den jeweiligen Kommanditisten mit sich im eigenen Namen und als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. |