| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie seine vertretungsberechtigen Organe sind berechtigt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eingenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. |