| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln und ist befugt im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Jeder Geschäftsführer eines persönlich haftenden Gesellschafters ist befugt im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen Rechtsgeschäfte abzuschließen. |