Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter und - sofern dies eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist - deren jeweilige Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen und als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.