| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Die persönlich haftenden Gesellschafter sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Ist eine GmbH Komplementärin, so gilt dies auch für ihre Geschäftsführer. |