| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Persönlich haftende Gesellschafter, die natürliche Personen sind, sind von der Vertretung ausgeschlossen, Vertretungsberechtigung kann erteilt werden. Jeder nicht von der Vertretung ausgeschlossene persönlich haftende Gesellschafter ist einzelvertretungsberechtigt und befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Jeder organschaftliche Vertreter einer persönlich haftenden Gesellschafterin ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. |