| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie seine jeweiligen Vertretungsorgane sind für alle Rechtsgeschäfte zwischen der Gesellschaft und der Komplementärin von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. |