| Besondere Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die jeweiligen Geschäftsführer sind ebenfalls befugt für die Rechtsgeschäfte und Rechtshandlungen zwischen der Gesellschaft und der persönlich haftenden Gesellschafterin, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. |