| Besondere Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | mit der Befungis- auch für die jeweiligen Geschäftsführer- im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen, soweit es sich um Rechtsgeschäfte zwischen dem persönlich haftenden Gesellschafter und der Gesellschaft handelt. |