| Besondere Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen Rechtsgeschäfte abzuschließen; ferner sind die jeweiligen Geschäftsführer der Komplementärin befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter der Komplementärin Rechtsgeschäfte abzuschließen. |