| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Jede persönlich haftende Gesellschafterin vertritt einzeln. Jede persönlich haftende Gesellschafterin und deren jeweilige Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen, soweit es sich um Rechtsgeschäfte zwischen der persönlich haftenden Gesellschafterin und der Gesellschaft oder zwischen dem Geschäftsführer und der Gesellschaft handelt. |