| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt die Gesellschaft stets einzeln und ist - ebenso wie seine jeweiligen Geschäftsführer - für Geschäfte zwischen dem persönlich haftenden Gesellschafter und der Gesellschaft befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. |