| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige Geschäftsführer sind befugt im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter jeder Komplementärin Rechtsgeschäfte vorzunehmen. |