| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Persönlich haftende Gesellschafter, die natürliche Personen sind, sind von der Vertretung ausgeschlossen; Vertretungsberechtigung kann erteilt werden. Jeder nicht von der Vertretung ausgeschlossene persönlich haftende Gesellschafter ist einzelvertretungsberechtigt und ist - ebenso wie seine organschaftlichen Vertreter - befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. |