| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Die persönlich haftende Gesellschafterin vertritt allein. Die persönlich haftende Gesellschafterin - sowie ihre jeweiligen Geschäftsführer - sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen, sofern es sich um Rechtsgeschäfte zwischen der persönlich haftenden Gesellschafterin und der Gesellschaft oder zwischen der Gesellschaft und den gesetzlichen Vertretern der persönlich haftenden Gesellschafterin handelt. |