| Besondere Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | mit der Befugnis - auch für die jeweiligen Geschäftsführer -, für Rechtsgeschäfte zwischen der Gesellschaft und der Komplementärin im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. |