Ist nur ein persönlich haftender Gesellschafter vorhanden, vertritt er allein. Sind mehrere persönlich haftende Gesellschafter vorhanden, vertreten sie gemeinsam.
vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem anderen persönlich haftenden Gesellschafter, ist kein weiterer persönlich haftender Gesellschafter bestellt, vertritt sie allein.