| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige Vertretungsorgane sind befugt im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen, für alle Geschäfte zwischen der persönlich haftenden Gesellschafterin und der Kommanditgesellschaft und zwischen der Kommanditgesellschaft und den gesetzlichen Vertretern der persönlich haftenden Gesellschafterin. |