| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt die Gesellschaft allein. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen Geschäftsführer sind bei Rechtsgeschäften zwischen den persönlich haftenden Gesellschaftern und der Gesellschaft befugt, im Namen der Geselschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. |