| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder vertretungsberechtigte Gesellschafter ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Die Geschäftsführer der persönlich haftenden Gesellschafter sind für Rechtsgeschäfte zwischen der jeweils haftenden Gesellschafterin und der Gesellschaft von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. |