Für die herabgesetzten Teile der Haftsummen von Dr. Jürgen Ernst Streng, Klaus Ernst Glaunsinger und Bernd Kawetzki in Sonderrechtsnachfolge eingetreten als
Sie und ihre Geschäftsführer sind für Rechtsgeschäfte mit der Gesellschaft und ihren Gesellschaftern von den Beschränkungen des § 181 BGB generell befreit.