Die Vertretung des Eigenbetriebs erfolgt durch den Bürgermeister der der Gemeinde Plüderhausen. Er vertritt den Eigenbetrieb allein.
Gegenstand
Wasserversorgung: Die Versorgung der Einwohner und Betriebe mit Wasser auf dem Gebiet der Gemeinde Plüderhausen. Der Eigenbetrieb kann aufgrund von Vereinbarungen sein Versorgungsgebiet auf andere Gemeinden ausdehnen oder Abnehmer außerhalb des Gemeindegebiets mit Wasser beliefern. Stromerzeugnis: Der Bau und der Betrieb von Stromerzeugungsanlagen sowie die Einspeisung des Stroms in das öffentliche Netz. Abwasserbeseitigung: Das im Gemeindegebiet anfallende Abwasser nach Maßgabe der Abwassersatzung den Grundstückseigentümer abzunehmen, zu sammeln, zu reinigen und schadlos abzuleiten. Es kann sich auf Grund von Vereinbarungen dazu verpflichten, das Abwasser von außerhalb des Gemeindegebiets gelegenen Grundstücken zu beseitigen. Wärmeversorgung: Der Bau und der Betrieb von Wärmeerzeugungsanlagen (Blockheizkraftwerk) sowie der Wärmevertrieb. Parkraumbewirtschaftung: Der Betrieb der Tiefgarage am Marktplatz und der Parkplätze am Badesee. Darüber hinaus kann sich der Eigenbetrieb an anderen Unternehmen beteiligen, die der Energie- oder Wasserversorgung sowie dem Verkehrsbereich im Gemeindegebiet dienen sowie alle Maßnahmen treffen, die den Zweck des Eigenbetriebs fördern.