| Besondere Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | mit der Befugnis - auch für die jeweiligen Geschäftsführer -, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen, soweit es sich um Rechtsgeschäfte mit dem persönlich haftenden Gesellschafter handelt. Die Geschäftsführer sind für Rechtsgeschäfte zwischen Ihnen under der Gesellschaft berechtigt mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. |