Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Mit der Befugnis- auch für die jeweiligen Geschäftsführer- im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter der Komplementärin Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis - auch für die jeweiligen Geschäftsführer -, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter der Komplementärin Rechtsgeschäfte abzuschließen.