Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt die Gesellschaft allein mit der Befugnis - auch für die jeweiligen Organe (Geschäftsführer) -, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
mit der Befugnis - auch für die jeweiligen Geschäftsführer -, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen