| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Jeder persönliche haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Die persönlich haftende Gesellschafterin und ihre Geschäftsführer sind für Rechtsgeschäfte zwischen der Komplementärin und der Gesellschaft von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. |