| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt stets einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter und dessen jeweilige Geschaftsführer sind hinsichtlich der Rechtshandlungen und Rechtsgeschäfte zwischen der pers. haftenden Gesellschafterin und der Gesellschaft sowie den Gesellschaftern von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. |