| Besondere Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die jeweiligen Geschäftsführer sind für Rechtsgeschäfte und Rechtshandlungen zwischen der persönlich haftenden Gesellschaftrin und der Gesellschaft von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. |