Das städtische Wasserwerk, das städtische Heizwerk, die Parkhäuser, die Industriegleise im Industriegebiet, die Energiegewinnung und -versorgung sowie der Betriebszweig "Schnelle Datenübertragung" sind zu einem Eigenbetrieb zusammengefasst. Die einzelnen Betriebszweige werden nach dem Eigenbetriebsgesetz und den Bestimmungen dieser Satzung geführt. Zweck des Eigenbetriebs ist a) die Förderung, der Bezug und die Verteilung von Wasser, b) die Erzeugung und Verteilung von Fernwärme, c) der Betrieb von Parkhäusern und d) der Betrieb der Industriegleise im Industriegebiet Horb e) der Betrieb von Anlagen zur Energiegewinnung und -versorgung. f) der Betrieb von Anlagen zur schnellen Datenkommunikation.