Ist nur ein Betriebsleiter bestellt vertritt er allein. Sind mehrere Betriebsleiter bestellt, vertreten zwei gemeinsam.
Gegenstand
Die Versorgung des Gemeindegebiets mit Wasser. Der Eigenbetrieb kann aufgrund von Vereinbarungen sein Versorgungsgebiet auf andere Gemeinden ausdehnen oder Abnehmer außerhalb des Gemeindegebietes mit Wasser beliefern.