| Besondere Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Für Rechtsgeschäfte zwischen der Gesellschaft und der persönlich haftenden Gesellschafterin sind deren Geschäftsführer von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. |