| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Jede persönlich haftende Gesellschafterin vertritt einzeln. Jede persönlich haftende Gesellschafterin und ihre Geschäftsführer sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit für alle Geschäfte zwischen der Komplementärin und der Kommanditgesellschaft und zwischen der Kommanditgesellschaft und den gesetzlichen Vertretern der GmbH. |