| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Jede persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Er selbst und die jeweiligen Geschäftsführer sind für Rechtsgeschäfte zwischen dem persönlich haftenden Gesellschafter und der Gesellschaft von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. |