| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Jede persönlich haftende Gesellschafterin vertritt einzeln. Jede persönlich haftende Gesellschafterin und ihre Geschäftsführer sind für alle Rechtsgeschäfte ziwschen der Gesellschaft und der persönlich haftenden Gesellschafterin von den Beschränkunen des § 181 BGB befreit. |