| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Jede persönlich haftende Gesellschafterin vertritt einzeln. Jede persönlich haftende Gesellschafterin und deren Geschäftsführer sind für Geschäfte zwischen der persönlich haftenden Gesellschafterin und der Kommanditgesellschaft von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. |