Ist nur ein persönlich haftender Gesellschafter vorhanden, vertritt er allein und ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich in eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Sind mehrere persönlich haftnde Gesellschafter vorhanden, vertreten zwei gemeinsam oder ein persönlich haftender Gesellschafter gemeinsam mit einem Prokuristen.