| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist einzelvertretungsberechtigt. Für Rechtsgeschäfte zwischen den persönlich haftenden Gesellschaftern und der Gesellschaft sind die persönlich haftenden Gesellschafter und ihre Geschäftsführer von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. |