| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Die persönlich haftende Gesellschafterin ist zur Vertretung der Gesellschaft stets allein berechtigt. Ihr und ihrem Geschäftsführer ist es gestattet, die Gesellschaft bei Rechtsgeschäften mit sich selbst in eigenem und fremdem Namen zu vertreten. |