| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen - soweit es sich um Rechtsgeschäfte zwischen der persönlich haftenden Gesellschafterin und der Kommanditgesellschaft und um Rechtsgeschäfte zwischen der Kommanditgesellschaft und den gesetzlichen Vertretern der persönlich haftenden Gesellschafterin handelt. |