Die Gesellschaft wird durch eine persönlich haftende Gesellschafterin vertreten. Die persönlich haftende Gesellschafterin und ihre gesetzlichen Vertreter sind befugt, Rechtsgeschäfte zwischen der Komplementärin und der Kommanditgesellschaft sowie zwischen der Kommanditgesellschaft und den gesetzlichen Vertretern der Komplementärin abzuschließen.