| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt allein und ist befugt, die Gesellschaft auch bei Rechtsgeschäften zwischen der persönlich haftenden Gesellschaft und der Gesellschaft und auch für Geschäfte zwischen der Gesellschaft und den Geschäftsführern der persönlich haftenden Gesellschaft uneingeschränkt zu vertreten, § 181 BGB. |