Vertretungsberechtigt sind die/der Vorsitzende und die/der stellvertretende Vorsitzende. Sie vertreten jeweils einzeln. Bei Rechtshandlungen und Urkunden die den Verein vermögensrechtlich zu Leistungen von mehr als 1.000,00 EUR im Einzelfall verpflichten, sind die/der Vorsitzende und die/der stellvertretende Vorsitzende nur gemeinsam sowie zusätzlich mit dem/der Kassenwart/in, sowie bei dessen Verhinderung mit dem/der Schriftführer/in vertretungsberechtigt.