Für je einen Teil dieser Haftsummen (Krämer: 25.200,00 EUR, Fischer: 18.900,00 EUR und Hartenstein: 18.900,00 EUR) in Sonderrechtsnachfolge eingetreten als
Code: Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. (055)