Die Gesellschaft hat eine persönlich haftende Gesellschafterin, die zur alleinigen Vertretung berechtigt ist. Die persönlich haftende Gesellschafterin und ihre Geschäftsführer sind befugt, die Gesellschaft bei der Vornahme von Rechtsgeschäften mit sich selbst im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten.