Jeder Liquidator vertritt einzeln. Jeder Liquidator sowie dessen jeweilige Liquidatoren sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
mit der Befugnis - auch für die jeweiligen Liquidatoren -, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.