| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist einzelvertretungsberechtigt und für Rechtsgeschäfte zwischen der Gesellchaft und dem persönlich haftenden Gesellschafter befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Diese Befreiung gilt auch für die jeweiligen Geschäftsführer |