Die Gesellschaft wird von einem persönlich haftenden Gesellschafter vertreten, wenn er alleiniger persönlich haftender Gesellschafter ist. Bei mehreren persönlich haftenden Gesellschaftern gilt: die Gesellschaft wird jeweils von zwei persönlich haftenden Gesellschaftern gemeinsam oder von einem persönlich haftenden Gesellschafter gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.