Die Gesellschaft wird durch einen persönlich haftenden Gesellschafter allein vertreten, solange er einziger ist; bei Vorhandensein mehrerer persönlich haftender Gesellschafter vertreten sämtliche gemeinschaftlich.
mit der Befugnis - auch für die jeweiligen Geschäftsführer -, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen